Diese Dokumente müssen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In der Regel übernimmt das auch die Fahrschule für Dich - dann reichen Kopien:
Teilnehmer am begleiteten Fahren mit 17 müssen außerdem folgendes mitbringen:
In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht: "Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen." Wenn du anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegst, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe (s.u.) bescheinigt, kannst du den Führerschein machen.
Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Taxischein, müssen sich vom Augenarzt untersuchen lassen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FeV). Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.
Einen Verletzten in die stabile Seitenlage zu bringen oder einem verunglückten Motorradfahrer den Helm richtig abzunehmen, muss gelernt sein. Manchmal kommt es auf Sekunden an, damit die richtigen Handgriffe Leben retten oder die Schwere der Verletzungsfolgen reduziert werden kann. Die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wird deshalb beim Führerscheinantrag zwingend verlangt. Bei Lkw- und Busführerscheinen ist sogar eine Ausbildung in Erster Hilfe vorgeschrieben.
Wo und wann einer der beiden Kurse läuft, weiß die Fahrschule. Wer schon vorher aktiv werden will, der kann sich bei Organisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe oder Arbeiter-Samariter-Bund nach Kursen erkundigen. Da alle Organisationen Kreisverbände oder sogar Ortsvereine besitzen, sind im örtlichen Telefonbuch die jeweiligen Nummern aufgelistet, bei denen Infos über Termine und Orte für Kurse zu bekommen sind.
Die Bescheinigung über eine Teilnahme an Rettungskursen „verjährt" nicht. Den Kurs kann man also jederzeit absolvieren. Allerdings hilft eine spätere Auffrischung, mit Verletzten richtig umzugehen. Schließlich ist jeder verpflichtet, in Notfällen zu helfen. Unterlassene Hilfeleistung ist sogar strafbar.
Quelle: ADAC Junges Portal
Erste Hilfe
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